Er sei dem Geschädigten nachgelaufen. Der Beschuldigte 2 habe das beobachtet und sei dem Beschuldigten 1 nachgelaufen. Als er seinen Kollegen eingeholt habe, hätten sich beide vor dem Geschädigten aufgebaut und der Beschuldigte 1 habe diesen in aggressivem Ton gefragt, wieso er so blöd schaue. Der Geschädigte sei in Panik verfallen und zum K.________ geflüchtet. Der Beschuldigte 1 sei ihm ein paar Schritte nach und dann zurück zur Gruppe gegangen. So hätten die Beschuldigten den Vorfall geschildert. Wäre es nicht so gewesen, hätten sie dies nicht über mehrere Einvernahmen hinweg gleichbleibend und ohne Widersprüche erzählen können.