Er wäre nicht so einfach entwischt. Die Beschuldigten hätten von Anfang an gesagt, sie hätten den Geschädigten nie mit einem Messer bedroht oder ihn aufgefordert, Geld zu geben. Sie seien mit Kollegen auf dem I.________platz gewesen, als der Geschädigte mit ca. 15 Meter Abstand an der Gruppe vorbeigelaufen sei. Zu dieser Zeit habe es keine weiteren Personen gehabt. Der Geschädigte habe nervös gewirkt und die Gruppe nicht aus den Augen gelassen. Der Beschuldigte 1 habe sich provoziert gefühlt, sich von der Gruppe gelöst, sei zum Geschädigten gegangen und habe ihn gefragt, was er so blöd schaue. Er sei dem Geschädigten nachgelaufen.