Er sei so schockiert gewesen, dass er nicht wisse, wie es ausgesehen habe. Vor der Vorinstanz habe er dann von einem grossen Messer mit spitzer Klinge gesprochen. Das Messer des Beschuldigten 2 habe er nicht wiedererkannt. Dass er das Messer nicht gut habe beschreiben können, könnte daran liegen, dass er es erst nachher beim I.________platz gesehen habe. Dass es im Verfahren immer grösser geworden sei, zeige, dass er seinen Aussagen habe Nachdruck verleihen wollen. Zudem habe er zuerst angegeben, die Beschuldigten seien ihm bis ins K.________ nachgerannt, dann habe er gesagt, sie seien nur wenige Meter hinterhergelaufen und seien dann umgekehrt.