Oberinstanzlich habe er sich nach entsprechendem Nachfragen erinnern können, dass vielleicht «gib Geld» gesagt worden sei. Weiter habe der Geschädigte zuerst gesagt, er habe dem Beschuldigten 1 gesagt, dass er kein «Cash» habe. Später habe er dann gesagt, er habe «beruhige dich, ich gebe dir» gesagt. Vor der Vorinstanz sei es dann «ok, ich gebe dir» gewesen. Auch das Messer habe er nicht gleichbleibend beschrieben. Zuerst sei es ein kleines Messer gewesen, nur etwas grösser als ein Sackmesser. Dann habe er auf Vorhalt des Fotos nicht sagen können, ob er mit diesem Messer bedroht worden sei. Er sei so schockiert gewesen, dass er nicht wisse, wie es ausgesehen habe.