Bei der Staatsanwaltschaft habe er dann gesagt, die zwei hätten ihn nicht herbeigerufen, sondern seien ihm nachgelaufen und hätten «hei hei, halt» gesagt. Vor der Vorinstanz habe er gesagt, er habe «hey hey hey» gehört. Oberinstanzlich habe er sich nicht erinnern können. Zwar könnte gesagt werden, der Wortlaut spiele keine Rolle, da die Bedeutung