13. Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 13.1 Beschuldigter 1 Die Verteidigung des Beschuldigten 1 brachte zusammengefasst vor, der Geschädigte habe zwar das Kerngeschehen einigermassen gleichbleibend geschildert, es gebe aber diverse Widersprüche, die an seinen Aussagen zweifeln lassen würden. Zuerst habe er ausgesagt, zwei Männer hätten «komm her» gesagt, seien ihm anschliessend nachgerannt und hätten «Stopp» gesagt. Bei der Staatsanwaltschaft habe er dann gesagt, die zwei hätten ihn nicht herbeigerufen, sondern seien ihm nachgelaufen und hätten «hei hei, halt» gesagt.