_ hätte deponieren sollen, falls seine Aussagen stimmten. Es handelte sich nicht um ein illegales Messer, der Beschuldigte 2 war nicht vorbestraft und das Messer hätte gemäss Darstellung der Beschuldigten beim Vorfall gar keine Rolle gespielt. Das Entsorgen des Messers wegen der Polizei deutet darauf hin, dass die Beschuldigten einen Konnex zwischen dem Vorfall und dem Messer gezogen haben. Auch hätte es keinen Grund gegeben, sich beim Geschädigten zu entschuldigen, wenn sich das Ganze so abgespielt hat, wie es die beiden darstellen, was aber der Beschuldigte 1 offenbar getan hat (pag. 64 Rz. 148).