Hinsichtlich des Beschuldigten 2 führte der Geschädigte auch bereits anlässlich der ersten Einvernahme bei freiem Erzählen und auf offene Frage aus, dass dieser hinter ihm gestanden sei (pag. 77 Rz. 46 f.). Auf Frage erklärte der Geschädigte in der gleichen Einvernahme, dass derjenige hinter ihm gesagt habe, er solle Geld geben «Gib Cash oder i brätsche di» (pag. 78 Rz. 72 u. 82). Bei der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft rund ein halbes Jahr später sagte der Geschädigte dann aus, die zwei Beschuldigten hätten zwar miteinander gesprochen, der Beschuldigte 2 habe ihn jedoch nicht angesprochen und gemacht habe dieser nichts (pag.