Darauf kann vorab verwiesen werden. Soweit erforderlich wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung näher darauf eingegangen. Dies gilt auch für die oberinstanzlich ergänzend erhobenen Beweismittel. 11. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen und der Aussageanalyse im Besonderen kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 342 ff., S. 4 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).