54 Z. 36 f.). Der Beschuldigte 2 versuchte sodann unter dem Vorwand, seine Zigarette entsorgen zu wollen, ein ihm gehörendes schwarzes Klappmesser mit einer Gesamtlänge von ca. 18.5 cm und einer Klingenlänge von ca. 8 cm in einem Blumentopf verschwinden zu lassen (pag. 21; pag. 29; pag. 58; pag. 291 Z. 34 f.; pag. 293 Z. 23 f.). Das Messer konnte dort durch die Polizei sichergestellt werden (pag. 21). Bestritten ist demgegenüber, was zwischen dem Ansprechen des Geschädigten durch die Beschuldigten und dem Weitergang des Geschädigten ins K.________ passierte.