9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen ist vorliegend unbestritten. Demnach hielten sich die Beschuldigten in der Nacht vom 18. auf den 19. August 2021 gemeinsam mit weiteren Personen beim Brunnen auf dem I.________platz in F.________ auf. Als der Geschädigte auf seinem Nachhauseweg an der Gruppe vorbeilief, löste sich der Beschuldigte 1 von der Gruppe und lief dem Geschädigten nach. Der Beschuldigte 2 folgte dem Beschuldigten 1 und, als er den Beschuldigten 1 aufgeholt hatte, stellte sich der Beschuldigte 1 vor den Geschädigten. Nach einem verbalen Austausch begab sich der Geschädigte ins Restaurant K.____