8. Vorwurf gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 28. April 2022 wird den Beschuldigten Raub mit gefährlicher Waffe, versucht und gemeinsam begangen am 19. August 2021 nachts in F.________, I.________platz, zum Nachteil des Geschädigten vorgeworfen. Der angeklagte Sachverhalt wird in der Anklageschrift wie folgt beschrieben (pag. 218 ff.; Hervorhebungen im Original): E.________, geb. ________, befand sich in der Nacht vom 18./19. August 2021 nach Arbeitsschluss um ca. 0225h zu Fuss auf dem Nachhauseweg ins L.________ (Ortschaft). Dazu führte ihn sein Weg