fand um 03:45 Uhr eine Einvernahme mit dem Geschädigten statt, anlässlich welcher dieser im Wesentlichen angab, die Beschuldigten hätten sich hinter resp. vor ihm aufgestellt und ihn aufgefordert, ihnen Geld zu geben, wobei der Vordere ein Messer in der Hand gehabt und dieses von links nach rechts bewegt habe (vgl. pag. 77 f.). Übereinstimmend gab auch J.________ um 03:50 Uhr als Auskunftsperson zu Protokoll, der Geschädigte sei ins K.________ (Lokal) gekommen und habe gesagt, fünf bis sechs Junge seien auf der Strasse gewesen, hätten von ihm Geld gewollt und einer habe ein Messer dabeigehabt (pag. 88 Z. 30 ff.).