Im vorliegenden Fall konnte anlässlich der Anhaltung der Beschuldigten die mögliche Tatwaffe, ein Messer, aufgefunden und sichergestellt werden (pag. 14). Zudem wurde im Rahmen der vorläufigen Festnahmen der Beschuldigten um 02:25 Uhr (und damit rund fünf Stunden vor der Ersteinvernahme des Beschuldigten 1) festgehalten, die Beschuldigten hätten den Geschädigten unter Mitführung eines Messers verbal aufgefordert, ihnen Geld zu geben (vgl. pag. 3 und pag. 9). Des Weiteren fand um 03:45 Uhr eine Einvernahme mit dem Geschädigten statt, anlässlich welcher dieser im Wesentlichen angab, die Beschuldigten hätten sich hinter resp.