10 Kantons Bern vom 30. August 2010 sieht vor, dass jeder hinreichende Verdacht auf qualifizierten Raub unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu melden ist. Im vorliegenden Fall konnte anlässlich der Anhaltung der Beschuldigten die mögliche Tatwaffe, ein Messer, aufgefunden und sichergestellt werden (pag. 14).