Eine notwendige Verteidigung anlässlich der ersten Befragung im selbständigen polizeilichen Ermittlungsverfahren (das heisst vor der Eröffnung der Strafuntersuchung) ist in der StPO nicht vorgesehen (Urteile des Bundesgerichts 1B_159/2022 vom 13. April 2022 E. 4.5.3 f. und 6B_998/2019 vom 20. November 2020 E. 2.2 mit Hinweisen). Gestützt darauf führte die Vorinstanz zusammengefasst aus, gemäss Bundesgericht bestehe im polizeilichen Ermittlungsverfahren noch kein Anspruch auf notwendige Verteidigung. Der Beschuldigte 1 sei um 07:14 Uhr einvernommen und auf seine Rechte hingewiesen worden. Es bestehe kein Anzeichen dafür, dass er diese Belehrung nicht verstanden haben sollte.