9 notwendige Verteidigung eingesetzt werden muss. Damit besteht zwar ein Anspruch auf einen erbetenen oder unentgeltlichen amtlichen Anwalt der ersten Stunde, nicht jedoch auf eine notwendige Verteidigung der ersten Stunde. Eine notwendige Verteidigung anlässlich der ersten Befragung im selbständigen polizeilichen Ermittlungsverfahren (das heisst vor der Eröffnung der Strafuntersuchung) ist in der StPO nicht vorgesehen (Urteile des Bundesgerichts 1B_159/2022 vom 13. April 2022 E. 4.5.3 f. und 6B_998/2019 vom 20. November 2020 E. 2.2 mit Hinweisen).