Vollzugs (Ziff. A.II des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Verurteilung des Beschuldigten 1 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten (Ziff. A.III.1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die Verurteilung des Beschuldigten 2 zu ei-