1. des Schuldspruchs, wonach A.________ der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, mehrfach begangen durch Reisen ohne gültigen Fahrausweise, schuldig erklärt wurde, sowie 2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. II. A.________ sei schuldig zu erklären wegen versuchten Raubes, qualifiziert und gemeinsam begangen mit C.________ am 19. August 2021 in F.________, zum Nachteil von E.________ (AKS Ziff. 2. A. 1);