, freizusprechen. 2. Der mit Urteil der Jugendanwaltschaft Dienststelle Bern-Mittelland vom 5. Mai 2021 für einen Freiheitsentzug von 15 Tagen gewährte bedingte Vollzug sei nicht zu widerrufen. 3. Die Verfahrenskosten seien vom Kanton Bern zu tragen. 4. Abschliessend sei das amtliche Honorar des Verteidigers gestützt auf das eingereichte Kostenverzeichnis gerichtlich festzusetzen. 4.2 Beschuldigter 2 Die Verteidigung des Beschuldigten 2 stellte anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Antrage (pag. 492; Hervorhebung im Original): I.