3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen je ein aktueller ADMAS-Auszug (pag. 459 und pag. 460), Betreibungsregisterauszug (datierend vom 28. Februar 2024; pag. 437 f. und pag. 439 ff.) und Strafregisterauszug (datierend vom 12. März 2024; pag. 450 ff. und pag. 458) sowie je ein aktueller Leumundsbericht inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 29. Februar 2024 resp. 1. März 2024; pag. 442 ff. und pag. 454 ff.) über die Beschuldigten eingeholt. Schliesslich wurden der Zeuge E.__