339 ff.). Mit Eingabe vom 20. Februar 2023 reichte Fürsprecher B.________ form- und fristgerecht die Berufungserklärung des Beschuldigten 1 ein. Darin beschränkte er die Berufung auf den Schuldspruch wegen Raubes, versucht und qualifiziert begangen mit dem Beschuldigten 2 (pag. 377). Rechtsanwalt D.________ reichte die form- und fristgerechte Berufungserklärung des Beschuldigten 2 mit Eingabe vom 21. Februar 2023 ein, ebenfalls beschränkt auf den Schuldspruch wegen Raubes, versucht und qualifiziert begangen mit dem Beschuldigten 1 (pag. 380 ff.).