2 B. C.________ I. C.________ wird schuldig erklärt: 1. des versuchten Raubes, qualifiziert und gemeinsam begangen mit A.________ am 19.08.2021 in F.________, zum Nachteil von E.________; 2. der Beschimpfung, begangen am 05.03.2022 in Thun zum Nachteil von G.________; und in Anwendung der Artikel 10, 22 Abs. 1, 34, 40, 42, 44 Abs. 1, 47, 140 Ziff. 2, 177 Abs. 1 StGB 426 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Die Polizeihaft von einem Tag wird im Umfang von einem Tag auf die Freiheitsstrafe angerechnet.