8 Die 2. Strafkammer beschliesst: 1. Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens von CHF 620.00 werden dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller (mittels Publikation) - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Bern, 6. Juni 2024 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: