a StPO dar. Die beiden Arztberichte vom 26. Januar 2022 und 26. August 2022 beziehen sich einzig auf die vom Gesuchsteller geltend gemachten eigenen Verletzungen. Allfällige Schadenersatzansprüche, die der Gesuchsteller aus seiner körperlichen Auseinandersetzung mit Mitarbeitenden der Kantonspolizei ableitet, sind jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Die beiden undatierten Texte «Begleitschreiben zu Revisionsgesuch» und «Neu- Ausrichtung des Lebens! » enthalten lediglich allgemeine Ausführungen zur Lebensphilosophie des Gesuchstellers sowie seiner Meinung zur Justiz.