Das Revisionsverfahren dient jedoch nicht dazu, gesetzliche Vorschriften betreffend Einsprache- und Rechtsmittelfristen zu umgehen, weshalb das Revisionsgesuch auch als missbräuchlich zu qualifizieren ist. Selbst wenn der Gesuchsteller geltend machen wollte, während der Zeitspanne, in der er sich auf dem C.________-Platz befunden habe, habe die unbewilligte Kundgebung noch nicht angefangen (siehe Schuldsprüche wegen Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung mit mehr als 15 Personen und Missachtung der Maskentragpflicht anlässlich einer unbewilligten Kundgebung), gilt ebenfalls das Gesagte: Die Situation auf dem C.________-Platz während der Anwesenheit des Ge-