6 mit dem Gesuchsteller auf dem C.________-Platz mit 14:58 Uhr vermerkt. Dem Anzeigerapport, dem Wahrnehmungsbericht sowie dem Einvernahmeprotokoll lässt sich sodann entnehmen, dass sich der dem Gesuchsteller vorgeworfene Sachverhalt von den Vorkommnissen auf dem C.________-Platz über den Transport zur Polizeiwache bis und mit seinem dortigen Aufenthalt erstreckt. Das vollständige und nach Ausfällung des Strafbefehls zu den Akten genommene Video zeigt einzig, dass der Gesuchsteller rund um die Zeitmarke «16:50 Uhr» nicht (mehr) auf dem C.________-Platz zu sehen ist.