Die Videoaufnahme sei ihm trotz früherer Anforderung erst am 19. Januar 2023 herausgegeben worden, nachdem das Obergericht bereits über seine Beschwerde entschieden habe. Wären die angeforderten Videoaufnahmen mit dem Strafbefehl und dem Anzeigerapport abgeglichen worden, hätte die Staatsanwaltschaft nicht ihn, sondern die «Firma POLICE» anzeigen müssen, da darauf zu erkennen sei, wie er von Uniformierten schwer verletzt werde. Ausgehend von den Aktionen der «Firma POLICE» gegen ihn habe er seine Wohnung, seinen Job, seine Einzelfirma, sein Erspartes und seine Gesundheit eingebüsst.