Die Videoaufnahmen würden beweisen, dass er zur vorgeworfenen Tatzeit («ca. 16:50 Uhr») nicht auf dem C.________-Platz gewesen sei. Die «Firma POLICE» habe die Tatzeit absichtlich so gewählt, um die Beschuldigungen im Strafbefehl glaubhaft zu machen und um von eigenen Straftaten wie «schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Amtsanmassung usw.» abzulenken. Die Videoaufnahme sei ihm trotz früherer Anforderung erst am 19. Januar 2023 herausgegeben worden, nachdem das Obergericht bereits über seine Beschwerde entschieden habe.