13. Am 17. April 2024 teilte F.________ vom Polizeiposten E.________ mit, er werde künftige Korrespondenz nicht mehr an den Gesuchsteller aushändigen, da die Zusammenarbeit nicht mehr wie gewünscht funktioniere. Zudem sei der Gesuchsteller in den letzten drei bis vier Wochen die Post auf der Polizeiwache nicht mehr abholen gegangen. Er habe den Gesuchsteller darüber informiert, dass er seine Post nicht mehr beim Polizeiposten abholen könne (pag. 63). In der Folge liess F.________ der Kammer die letzten drei Verfügungen wieder zukommen, wobei er dem Gesuchsteller die Verfügung vom 19. März 2024 gemäss handschriftlicher No-