Die Schreiben wurden mit Verfügungen vom 19. März 2024, 2. April 2024 und 9. April 2024 ohne weitere Behandlung zu den Akten genommen. In der Verfügung vom 9. April 2024 wurde der Gesuchsteller zudem darauf hingewiesen, dass zukünftige Schreiben mit gleichem oder ähnlichem Inhalt ohne Eingangsanzeige und Bearbeitung zu den Akten gelegt würden (pag. 43 ff.).