12. Am 11. März 2024, 26. März 2024 und 3. April 2024 liess der Gesuchsteller der Kammer weitere Schreiben zukommen, welche sich gemäss Betreff sowohl auf das vorliegende Verfahren wie auch auf zwei bereits abgeschlossene Revisionsverfahren des Gesuchstellers vor Obergericht bezogen, jedoch keine zusätzlichen Vorbringen zum vorliegenden Revisionsgesuch beinhalteten. Die Schreiben wurden mit Verfügungen vom 19. März 2024, 2. April 2024 und 9. April 2024 ohne weitere Behandlung zu den Akten genommen.