6. Mit Revisionsgesuch vom 27. August 2023 (Eingang beim Obergericht: 23. November 2023) beantragte der Gesuchsteller, der Strafbefehl BM 21 16632 vom 31. 2 Mai 2021 sei aufzuheben und mit ihm «alle Verfügungen, Beschlüsse und Entscheide und Forderungen». Die Gesundheitskosten seien von der «Firma POLI- CE» und der Staatsanwaltschaft vollständig zu übernehmen. Ihm sei Schadenersatz und Genugtuung in angemessener Höhe auszurichten (pag. 1 ff.).