1. Zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 2 Tagen wird im Umfang von 2 Tagen auf die zu vollziehende Teilfreiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 3'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt.