6. Weiter verfügt wurde: 6.1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen: - 1 Stechbeitel - 1 Münzbehälter - 2 Schiloms - 1 Winterhandschuh, Ziener, Gore-Tex, schwarz - 6 Couvert, weiss, aufgerissen 6.2. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 59.40 wird zur teilweisen Deckung der Verfahrenskosten verwendet. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 23. Januar 2021 in K.________(Ort) durch besonders krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit und Missachten des Rotlichts (AKS Ziff. I.2.);