Die Kammer kürzt die durch Rechtsanwalt B.________ geschätzte Dauer der Berufungsverhandlung von 6 Stunden auf die effektive Dauer von 2,5 Stunden. Ansonsten erscheint der Kammer die geforderte Entschädigung als angemessen. Es ist somit ein Aufwand von 15,42 Stunden zu entschädigen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ folglich für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3'931.75. Für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen.