Rechtsanwalt B.________ wird als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 9'380.25 entschädigt (Honorar inkl. Auslagen und MwSt.). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung, welche den Schuldsprüchen zugeordnet wurde (9/10), im Umfang von CHF 8'442.20 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Weiter hat der Beschuldigte Rechtsanwalt B._____