Die VBRS-Richtlinien sehen für den Konsum von harten Drogen eine Busse von CHF 200.00 vor, wobei es sich auf den «Normalfall» bezieht, d.h. erstmalige Widerhandlung, Bagatellfälle, geringes Verschulden oder Konsum während kurzen Zeitspannen (VBRS-Richtlinien, S. 25). Der Beschuldigte wurde von der Vorinstanz rechtskräftig der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz in sieben Fällen schuldig gesprochen. Die Vorinstanz erachtete hierfür eine Busse von CHF 1'200.00 als angemessen.