Es sind keine Gründe ersichtlich, welche ein Abweichen von diesen Richtlinien rechtfertigen würden. Folglich setzt die Kammer die Strafe für das Fahren eines motorlosen Fahrzeugs unter Drogeneinfluss am 9. März 2021 auf CHF 200.00 fest, wobei CHF 130.00 asperiert werden. 22.3.7 Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen Die VBRS-Richtlinien sehen für den Konsum von harten Drogen eine Busse von CHF 200.00 vor, wobei es sich auf den «Normalfall» bezieht, d.h. erstmalige Widerhandlung, Bagatellfälle, geringes Verschulden oder Konsum während kurzen Zeitspannen (VBRS-Richtlinien, S. 25).