62 chend je CHF 180.00. Folglich sind insgesamt CHF 360.00 zur Einsatzstrafe zu asperieren. 22.3.6 Führen eines motorlosen Fahrzeugs in fahrunfähigem Zustand Die VBRS-Richtlinien sehen für das Fahren in fahrunfähigem Zustand / Fahren unter Drogen (FuD) und/oder Medikamenteneinfluss (FuM) mit motorlosem Fahrzeug / Fahrrad eine Busse ab CHF 200.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 17). Es sind keine Gründe ersichtlich, welche ein Abweichen von diesen Richtlinien rechtfertigen würden.