Die VBRS- Richtlinien sehen für beide Verkehrsregelverletzungen eine Busse in der Höhe von CHF 300.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 21). Die Kammer erachtet in Übereinstimmung mit den VBRS-Richtlinien je eine Busse von CHF 300.00 als angemessen. Die beiden Bussen werden mit je CHF 200.00 asperiert. Für die drei Verkehrsregelverletzungen werden damit insgesamt CHF 460.00 zur Einsatzstrafe asperiert. 22.3.4 Führen eines Motorfahrzeuges ohne Fahrzeugausweis Gemäss VBRS-Richtlinien wird das Führen eines Motorfahrzeugs ohne Fahrzeugausweis mit Busse in der Höhe von CHF 140.00 bestraft (VBRS-Richtlinien, S. 7).