Gestützt auf Ziff. 304 der Bussenliste im Anhang 1 zur OBV ist für das Nichtbeachten eines Fahrverbots eine Busse in der Höhe von CHF 100.00 auszusprechen. Von dieser Busse sind CHF 60.00 im Rahmen der Asperation zu berücksichtigen. Weiter hat der Beschuldigte am 11. Februar 2021 einen Vortritt missachtet und am 28. Mai 2021 eine einfache Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren begangen. Die VBRS- Richtlinien sehen für beide Verkehrsregelverletzungen eine Busse in der Höhe von CHF 300.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 21).