61 Beschädigungen eine Busse von CHF 600.00 angemessen, wovon CHF 400.00 asperiert werden. 22.3.3 Einfache Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen Der Beschuldigte hat sich der einfachen Verkehrsregelverletzung in drei Fällen schuldig gemacht. Einfache Verkehrsregelverletzungen werden nach Art. 90 Abs. 1 SVG mit Busse bis zu CHF 10'000.00 geahndet (Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 106 Abs. 1 StGB). Am 15. Januar 2021 hat der Beschuldigte ein Fahrverbot missachtet. Gestützt auf Ziff.