22.3.2 Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeugs mit ungenügender Betriebsbremse (fahrlässig begangen oder Fälle ohne Unfallgefahr) eine Busse in der Höhe von CHF 400.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 11). Für eine vereiste, verschmutzte oder angelaufene Windschutzscheibe ist eine Busse in der Höhe von CHF 200.00 vorgesehen (VBRS-Richtlinien, S. 13). Der Beschuldigte fuhr gemäss Beweisergebnis am 22. und am 23. Januar 2021 mit einem Z.________(Fahrzeugmarke), dessen Bremsanlage defekt bzw. nicht mehr funktionstüchtig war.