22.3.1 Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall Vorab kann betreffend die Referenzsachverhalte in den VBRS-Richtlinien auf E. 22.2 hiervor verwiesen werden. Der Beschuldigte ist bei seiner Fahrt am 23. Januar 2021 mit Jungbäumen kollidiert, wodurch ein Sachschaden entstanden ist. In Anlehnung an die VBRS- Richtlinien erachtet die Kammer hierfür eine Busse in der Höhe von CHF 400.00 als angemessen. Diese Busse wird mit knapp 2/3, ausmachend CHF 260.00, asperiert. 22.3.2 Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges