Nachdem der Beschuldigte frontal mit der hinteren Seite eines vortrittsberechtigten Fahrzeugs kollidierte, wendete er und entfernte er sich fluchtartig mit dem Fahrzeug. Der Beschuldigte hat sich durch seine Flucht pflichtwidrig vom Unfallort entfernt und seine Pflicht zum sofortigen Anhalten verletzt. In Anlehnung an die VBRS-Richtlinien erachtet die Kammer für das pflichtwidrige Verhalten nach Verkehrsunfall, begangen am 11. Februar 2021, eine Einsatzbusse von CHF 600.00 angemessen. 22.3 Asperation für die weiteren Delikte, für welche eine Übertretungsbusse auszusprechen ist