Für die Verletzung der nachfolgenden Pflichten bei einem Unfall sind je CHF 100.00 als Busse vorgesehen (VBRS-Richtlinien, S. 23 f.): Verletzung der Pflicht bei Unfall zum sofortigen Anhalten, Verletzung der Pflicht bei Unfall zur Sicherung der Unfallstelle, Verletzung der Pflicht bei Unfall zur Feststellung des Tatbestands, Nichtbenachrichtigen der Polizei sowie Verlassen der Unfallstelle ohne Bewilligung der Polizei. Nachdem der Beschuldigte frontal mit der hinteren Seite eines vortrittsberechtigten Fahrzeugs kollidierte, wendete er und entfernte er sich fluchtartig mit dem Fahrzeug.