Überdies ist die Bussenliste im Anhang 1 zur Ordnungsbussenverordnung (OBV; SR 314.11) zu beachten (vgl. auch VBRS-Richtlinien, Ziff. 4 der allgemeinen Vorbemerkungen). 22.2 Einsatzstrafe Die Kammer erachtet das pflichtwidrige Verhalten nach Verkehrsunfall, begangen am 11. Februar 2021 als das schwerste Delikt der zu beurteilenden Übertretungen, weshalb anhand dieses Delikts die Einsatzstrafe zu bilden ist.