59 stanzlichen Hauptverhandlung weiter stabilisiert. Der Beschuldigte lebt nun seit beinahe drei Jahren in stabilen Verhältnissen und hat es geschafft, straffrei zu bleiben. Die positive Entwicklung des Beschuldigten ist sehr erfreulich. Die Kammer erhielt im Rahmen der Berufungsverhandlung einen (guten) persönlichen Eindruck des Beschuldigten. Es erscheint nicht aussichtslos, dass sich der Beschuldigte durch den teilweise gewährten Strafaufschub im Hinblick auf sein zukünftiges Legalverhalten positiv beeinflussen lässt.