Nebst der Verbesserung der beruflichen Situation und der finanziellen Verhältnisse ist festzuhalten, dass sich auch seine weiteren Verhältnisse stabilisiert haben. Der Beschuldigte wohnt seit ca. 1,5 Jahren mit seiner Ehefrau und deren AW.________ (Kind) sowie mit den Hunden im AY.________ (Gebiet) (vgl. pag. 666/9 ff., pag. 686 und pag. 1018 Z. 16). Gemäss eigenen Angaben hat er mit dem Umzug sein altes Umfeld hinter sich gelassen und hat nun einen anderen Freundeskreis. Fischen und mit den Hunden spazieren zu gehen, seien seine neuen Hobbys (pag. 1016 Z. 37 ff.). Er habe sich von Grund auf wieder ein neues Leben aufgebaut (pag. 1016 Z. 41 f.).